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Informationen des Ordnungsamtes

Information zu gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen

 

Aus aktuellem Anlass möchten wie Ihnen im Folgenden einige Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen bei gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen geben.

 

Grundsätzlich sind private Haushalte verpflichtet, ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile, wie z. B. Papier, Metalle, Altkleider, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Diese Aufgabe wird durch die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG) wahrgenommen.

 

Ausnahmen von dieser Überlassungspflicht gelten nur für Abfälle  die durch gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden.

Diese Sammlungen von Abfällen sind dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchschutz anzuzeigen.

 

Für die Sammlung von Elektroaltgeräten gilt Folgendes:

Elektroaltgeräte dürfen nicht gemeinnützig oder gewerblich gesammelt werden, da sie aufgrund ihrer Bestandteile gefährliche Abfälle darstellen.

Die Verwertung darf ausschließlich über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – den Landkreis Uckermark, bzw. seinen beauftragten Dritten - die UDG, oder den Vertreiber bzw. den Hersteller erfolgen.

 

Wer entgegen dieser Bestimmungen Abfälle verwertet, handelt ordnungswidrig.

 

Wertstoffe werden ordnungsgemäß erfasst und verwertet in den dafür vorhandenen kommunalen Einrichtungen, wie z. B. in der blauen Papiertonne oder auf den Wertstoffannahmehöfen in Annahmecontainern für Altkleider, Schrott, Elektroaltgeräte, Grünabfälle.

Über die blaue Sperrmüllkarte können zusätzlich zum Sperrmüll auch Elektroaltgeräte und Schrott zur Abholung durch die UDG angemeldet werden. Diese Leistung ist bereits mit der Grundgebühr bezahlt.

 

Sollten künftig wieder Sammlungen in Ihren Orten angekündigt werden, können Sie sich vorab erkundigen, ob diese Sammlungen von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind und ggf. illegale Sammlungen anzeigen.

 

Ansprechpartner:

Ordnungsamt Gramzow:

Herr Fechner, Tel.: 039861 / 60032

Frau Heimann, Tel.: 039861 / 60023

Landkreis Uckermark:

Frau Freiherr, Tel.: 03984 / 702520

Herr Bentzin, Tel.: 03984 / 703868

 

Ihre Ordnungsbehörde

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Gramzow
Mi, 18. März 2015

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