vorzeitge Beendigung des Volksbegehrens
Die Präsidentin des Landtages hat bekannt gegeben, dass die Vertreter des Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten-Kreisreform stoppen" das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt ansehen und somit nicht mehr an der weiteren Durchführung festhalten und dieses zurücknehmen.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 beschlossen, dass dem Antrag entsprochen wird.
Die weitere Durchführung wird deshalb hiermit aufgehoben.
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