Untersagung Brauchtumsfeuer
Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG
Wegen der Erhöhung der Waldbrandgefahrenstufe auf die Stufe 4 werden alle offenen Feuer im Amtsgebiet, gleich welcher Größe, untersagt. Dies betrifft auch die bereits nach § 14 Absatz 1 der OBVO genehmigten Oster- und Brauchtumsfeuer. Die bereits erteilten Genehmigungen werden gemäß § 49 Absatz 2 Nr. 1 VwVfG widerrufen. Ein Widerrufsvorbehalt wurde den bereits erteilten Genehmigungen beigefügt. Die entsprechenden Feierlichkeiten können natürlich stattfinden.
Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Der Amtsdirektor
18.04.2019, 11:00 Uhr
VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist"
OBVO – Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Gramzow vom 03.07.2017
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