Stellenausschreibung der Gemeinde Oberuckersee
Stellenausschreibung/Stellenprofil
In der Gemeinde Oberuckersee ist mit Wirkung vom 01.05.2020 unbefristet die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) mit Aufgaben eines Schulhausmeisters neu zu besetzen.
Vergütung:
EG 5 TVöD (Probezeit 6 Monate)
wöchentliche Arbeitszeit:
40 Stunden
Dienstort:
Gemeinde Oberuckersee mit den OT Blankenburg, Potzlow, Seehausen und Warnitz
Aufgaben:
- anleitende und koordinierende Aufgaben,
- Schulhausmeister an der Grundschule in
Warnitz,
- Instandsetzungsarbeiten auf Straßen, Wegen
z.B. Beseitigen von Gefahrenquellen, wie
Schlaglöchern oder das Aufstellen von
Verkehrsschildern,
- Straßenreinigung (kommunaler Flächen),
- Reinigung von Wasserläufen,
- Grünflächenpflege des Straßenbegleitgrüns, der
Spiel- und Sportplätze, der Friedhöfe und
anderer öffentl. Einrichtungen,
- Kontrolle der Spielplätze,
- Winterdienst bei den komm. Flächen und
Einrichtungen,
- Pflanzen, Schnitt und Pflege von Bäumen und
Hecken,
- Durchführung von Reparaturen an komm.
Einrichtungen,
- Renovierung und Instandsetzung komm.
Einrichtungen und
- Bedienung, Wartung und Pflege der komm.
Technik
persönliche Anforderungen:
selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Fleiß, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit und Eigeninitiative
sonstige Anforderungen:
Besitz der Führerscheinklassen B/BE/C/C1, Eignung für Arbeiten auf Leitern und Gerüsten und der Nachweis über die Berechtigung zum Arbeiten mit Motorsägen, Heckenscheren und Freischneidern
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit den Nachweisen über Ihre Ausbildung und den entsprechenden Qualifikationen, bis zum 10.01.2020 an das
Amt Gramzow
Poststraße 25
17291 Gramzow
oder per E-Mail im pdf-Format an: lobback@amtgramzow.de.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen, die nach der Ablauf der Bewerbungsfrist im Amt Gramzow
eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund des Aufgabengebietes (Winterdienst) ist die Bereitschaft zum teilweisen unregelmäßigen Dienst (Abendstunden und/oder Wochenende) unabdingbar.
Die Zugehörigkeit bzw. der Beitritt zur freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert.
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