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Gewerbe-Online

Informationen zur Umsetzung der
Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
 

Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL vom 12. Dezember 2006) wurde für das Land Brandenburg der Einheitliche Ansprechpartner (EAPBbg) geschaffen, der seine Arbeit am 28.12.2009 aufnahm.

 

Der EAPBbg ist für die Dienstleister tätig, die Ihre Dienstleistung im Land Brandenburg anbieten möchten. Sei es, dass Sie sich selbstständig machen möchten, eine Niederlassung eröffnen oder vielleicht grenzüberschreitend von einem anderen Mitgliedstaat der EU aus in Brandenburg tätig werden wollen – bei all diesen Anliegen steht Ihnen der EAPBbg als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung.

 

Über den EAPBbg können Sie die relevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln und sich so die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleitungstätigkeit deutlich vereinfachen.

Durch die Tätigkeit des EAPBbg sollen die Verwaltungswege im Land Brandenburg für Dienstleister aus dem In- und Ausland spürbar verkürzt werden.

 

Elektronische Verfahrensabwicklung

 

Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg stellt Dienstleistungserbringern auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema „Dienstleistungstätigkeiten im Land Brandenburg“ zur Verfügung.

 

Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners können alle Formalitäten und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit stehen, auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dabei steht der Einheitliche Ansprechpartner den Dienstleistungserbringern im Gegensatz zum GewOn-Portal (hier kommuniziert der Dienstleistungserbringer direkt mit den zuständigen Behörden) als Verfahrensmittler zur Verfügung und betreut Sie während der elektronischen Verfahrensabwicklung.

 

Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nicht nur die Dienstleistungserbringer aus den EU/EWR-Ländern, sondern auch die inländischen Dienstleister in Anspruch nehmen.

Zugang zum Portal:    www.eap.brandenburg.de