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Hauptamt

Meldebescheinigung, einfache


Kurzinformationen

 

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
  • frankierter Rückumschlag

 


Gebühren

Die Gebühr beträgt 5,00 €


Ansprechpartner

Melanie Schmela
Haus 1, EG 6
Telefon (039861) 60016