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Reisepass, Verlust


Kurzinformationen

Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Hauptamt

Melanie Schmela
Haus 2
Telefon (039861) 60016