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Kämmerei

Mahnung


Kurzinformationen

Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.


Beschreibung

Das Amtsgericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke wird das Gericht ungeprüft zurücksenden. Nach der formellen Prüfung wird das Gericht den Mahnbescheid erlassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Allerdings kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides eingelegt werden.


Rechtsgrundlagen

Zivilprozessordnung


Notwendige Unterlagen

Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:

  • Datum des Antrags
  • Antragsteller, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform, Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Antragsgegner, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform
  • genaue Bezeichnung des Anspruchs mit Spezifizierung der Geldforderung
  • ggf. Verzinsung der Hauptforderung
  • ggf. Nebenforderungen
  • ob und, wenn ja, vor welchem Gericht im Falle eines Widerspruchs/Einspruchs ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre
  • Adresse des zuständigen Mahngerichts
  • ggf. Angaben zum Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dortiges Aktenzeichen
  • Unterschrift

Gebühren

Die Kosten des Mahnverfahrens sind abhängig von der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung. Die Mindestgebühr beträgt 23,00 EUR.


Ansprechpartner

Elisabeth Budahn
Haus 1, Zi. 9 EG
Telefon (039861) 60025