Ordnungs- und Planungsamt
Ordnungswidrigkeit, anzeigen
Kurzinformationen
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen. Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:
- Bundesgesetze
- Landesgesetze sowie
- Satzungen der Gemeinde
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag
Ansprechpartner
Stefan Höpfner
Haus 1, Zi. 3
(039861) 60032
Antje Lemmer
Haus 1, Zi. 8 EG
Formulare
Merkblätter
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