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Ordnungs- und Planungsamt

Ordnungswidrigkeit, anzeigen


Kurzinformationen

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen. Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze sowie
  • Satzungen der Gemeinde

Beschreibung

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag


Ansprechpartner

Stefan Höpfner
Haus 1, Zi. 3
Telefon (039861) 60032

Antje Lemmer
Haus 1, Zi. 8 EG


Formulare


Merkblätter

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