Information an die Nutzer von Gebäuden auf kommunalen Grundstücken- Zahlung der Grundsteuer B
Sehr geehrte Pächter/Mieter und sonstige Nutzer,
im Zusammenhang mit der ab 01.01.2025 anzuwendenden Grundsteuerreform teile ich Ihnen mit, dass ab dem Jahr 2025, für Gebäude (Garagen Stallungen und sonstige Gebäude), die sich auf kommunalen Grundstücken befinden und für die bisher separate Grundsteuerbescheide erstellt wurden, die Zahlung der Grundsteuer B in die bestehenden Pacht-/Miet- oder sonstigen Nutzungsverträge mit aufgenommen werden soll.
Hierzu werden die betreffenden Verträge zu gegebener Zeit, seitens der jeweiligen Gemeinde, rückwirkend ab dem o.g. Datum geändert oder ggf. neu aufgesetzt.
Aus v.g. Grund wird darauf hingewiesen, dass die bisher veranlagte und Ihrerseits bis zum Jahr 2024 gezahlte Grundsteuer B nicht mehr separat ab 01.01.2025 an das Amt Gramzow zu entrichten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Leu
Amtsdirektorin
Amt Gramzow
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