Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Bebauungsplan "Solarpark Schwaneberg" der Gemeinde Randowtal, hier: formelle frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Mit Beschluss vom 11.02.2025 hat die Gemeinde Randowtal die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Schwaneberg“ beschlossen.

 

Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb des dazu einbezogenen, etwa 42,3 ha großen Geltungsbereichs zu entwickeln.

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Die Planzeichnung sowie die dazugehörige Begründung ist unter folgendem Link auf dieser Internetseite einzusehen: Amt Gramzow - Bekanntmachungen

Ebenso im Planungsportal DiPlan Beteiligung des Land Brandenburgs.

 

Stellungnahmen sind an das beauftragte Planungsbüro 

 

MIKAVI Planung GmbH

Mü+hlenstraße 28

17349 Schönbeck 

 

 

zu richten. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schmölln
Mo, 21. Juli 2025

Weitere Meldungen

Grundstücksausschreibungen des Amtes Gramzow und der Gemeinden

Verkauf von Bauland durch die Gemeinde Uckerfelde   Die Gemeinde 17291 Uckerfelde verkauft ...

Kriterien zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Oberuckersee

Die Gemeinde Oberuckersee hat in ihrer Sitzung am 27.05.2026 (s. Beschluss Nr. 0043/26) einen ...