Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Lützlower Weg Zichow" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (2. Änderung) der Gemeinde Zichow, hier: Frühzeitige Beteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow hat in ihrer Sitzung am 05.09.2023 (Drucksache Nr. 0021/23) die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Lützlower Weg Zichow“ beschlossen.
Ziel ist mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen in der Ortslage Zichow, da die Gemeinde hier über keine ausreichenden Flächen verfügt, die den Nachfragen insbesondere junger Familien nach Bauflächen entsprechen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die gemeindlichen Flurstücke 131, 132, 133, 136 (jeweils teilweise), der Flur 1 in der Gemarkung Zichow und hat eine Größe von ca. 7.500 m². Entlang des Lützlower Weges soll auf einer derzeit als Wiese genutzten Fläche vor dem Sportplatz ein kleines Wohngebiet entstehen.
Desweiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow in ihrer Sitzung am 30.09.2025 (Drucksache Nr. 0021/25) den Aufstellungs- und Vorentwurfsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zichow gefasst.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zusammen mit dem Bebauungsplan "Wohnbebauung Lützlower Weg Zichow" (Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2023, Vorlage-Nr. 0021/23) im Parallelverfahren durchgeführt.
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bestehende Nutzung „Landwirtschaftsfläche“ östlich und „Sportplatz“ westlich des Lützlower Weges im Norden der Ortslage Zichow hin zu einem allgemeinen Wohngebiet umgewandelt werden. Die 2. Änderung des FNP bezieht sich nur auf den beschriebenen Teilbereich.
In der Sitzung am 30.09.2025 wurde seitens der Gemeindevertretung Zichow der Vorentwurf des zuvor genannten Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zichow gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0021/25 und 0019/25).
Die Unterlagen der Vorentwürfe sollen der Öffentlichkeit sowie den Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vorgestellt werden.
Die Planzeichnungen sowie die dazugehörige Begründungen sind unter folgendem Link auf dieser Internetseite einzusehen: Amt Gramzow - Bekanntmachungen
Ebenso im Planungsportal DiPlan Beteiligung des Land Brandenburgs.
Stellungnahmen sind an das beauftragte Planungsbüro
Ingenieurbüro Strelitz GmbH
Frau Lau
Tel.: 0172 5650 895
E-Mail:
zu richten.
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