Vorentwurf des Bebauungsplan "Wohnbebauung Fredersdorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) der Gemeinde Zichow, hier: Frühzeitige Beteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow hat in ihrer Sitzung am 05.09.2023 (Drucksache Nr. 0022/23) die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fredersdorf“ beschlossen.
Ziel ist mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für bis zu 2 Wohnbauflächen in der Ortslage Fredersdorf, da die Gemeinde hier über keine ausreichenden Flächen verfügt, die den Nachfragen insbesondere junger Familien nach Bauflächen entsprechen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 39, 214, 215, 221, 222 (jeweils teilweise) der Flur 1 sowie das Flurstück 275 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Fredersdorf und hat eine Größe von ca. 3.000 m² incl. der öffentlichen Erschließungsflächen.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow in ihrer Sitzung am 30.09.2025 (Drucksache Nr. 0021/25) den Aufstellungs- und Vorentwurfsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Zichow gefasst.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 1 „Wohnbebauung Fredersdorf" im Parallelverfahren durchgeführt.
Es soll die bestehende Nutzung „Landwirtschaftsfläche“ östlich und „Grünfläche“ westlich der Fredersdorfer Dorfstraße im Süden der Ortslage Fredersdorf hin zu einem allgemeinen Wohngebiet und zu einer Grünfläche umgewandelt werden. Die 3. Änderung des FNP bezieht sich nur auf den beschriebenen Teilbereich.
In der Sitzung am 30.09.2025 wurde seitens der Gemeindevertretung Zichow der Vorentwurf des zuvor genannten Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zichow gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0020/25 und 0022/25).
Die Unterlagen der Vorentwürfe sollen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit sowie den Behörden vorgestellt werden.
Die Planzeichnung sowie die dazugehörige Begründung, der Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist unter folgendem Link auf dieser Internetseite einzusehen: Amt Gramzow - Bekanntmachungen
Ebenso im Planungsportal DiPlan Beteiligung des Land Brandenburgs.
Stellungnahmen sind an das beauftragte Planungsbüro
Ingenieurbüro Strelitz GmbH
Frau Lau
Tel.: 0172 5650 895
E-Mail:
zu richten.
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