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Stellenausschreibung "Amtsdirektor (m/w/d)"

Im Amt Gramzow (Land Brandenburg, Landkreis Uckermark) ist aufgrund des Antrages auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand des jetzigen Stelleninhabers die Stelle

 

des Amtsdirektors (m/w/d)

 

zum 01.01.2021 neu zu besetzen.

 

Zum Amt Gramzow mit ca. 7.000 Einwohnern auf einer Fläche von 327 km² gehören die Gemeinden Gramzow, Grünow, Oberuckersee, Randowtal, Uckerfelde und Zichow.

Weitere Informationen zum Amt Gramzow und den amtsangehörigen Gemeinden erhalten Sie unter www.amtgramzow.de.

 

Der Amtsdirektor/die Amtsdirektorin wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt.

 

Der Bewerber/die Bewerberin muss die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor/zur Amtsdirektorin und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllen sowie die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungs-voraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

 

Die Besoldung richtet sich nach § 3 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV). Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A 15.

 

Gesucht wird eine engagierte, entscheidungsfreudige, zielstrebige und verantwortungsvolle Persönlichkeit mit Führungs- bzw. und Leitungserfahrung, vorzugsweise im kommunalen Bereich. Der Bewerber/die Bewerberin sollte über eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur vertrauensvollen, von gegenseitiger Achtung geprägten Zusammenarbeit mit dem Amtsausschuss, den Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden und den Ortsbeiräten verfügen.

Der Bewerber/die Bewerberin sollte weiterhin befähigt sein, die Arbeit in der Verwaltung bürgernah und leistungsorientiert zu organisieren, effizient zu leiten und die Mitarbeiter zu motivieren.

Vorausgesetzt werden außerdem umfassende Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunal- und Landesrecht des Landes Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht sowie im Verwaltungsrecht.

 

Es wird erwartet, dass der/die für das Amt bestätigte Bewerber/in den Hauptwohnsitz so wählt, dass die beschriebenen Aufgaben erfüllt und die erwartete Zusammenarbeit zum Wohle des Amtes Gramzow ungehindert gestaltet und ausgeübt werden können.

Etwaige Umzugskosten werden nicht erstattet.

 

Die Fahrerlaubnis PKW (Führerscheinklasse B) und die Bereitschaft zum selbstständigen Führen eines PKW’s werden erwartet.

 

Von dem Bewerber/der Bewerberin ist mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass nach erfolgreicher Wahl zum Amtsdirektor/zur Amtsdirektorin einer Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst zugestimmt wird.

 

Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis und Nachweis Fahrerlaubnis) sind schriftlich bis zum 10.07.2020, 12.00 Uhr (Eingang beim Amt Gramzow) im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an das

 

Amt Gramzow

Vorsitzender des Amtsausschusses

Herrn Martin Röthke

Kennwort: Bewerbung Amtsdirektor (m/w/d)

Poststraße 25

17291 Gramzow zu richten.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Email-Bewerbungen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden.

 

Bewerbungen von Menschen mit einer Behinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellt behinderte Menschen erfordert einen entsprechenden amtlichen Nachweis, der mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen zu erbringen ist. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.

 

Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Gramzow zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Gramzow
Fr, 05. Juni 2020

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