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Neuwahl des Ortsvorstehers in Dreesch

Wahlbekanntmachung für den Ortsteil Dreesch

 

– Neuwahl des Ortsvorstehers –

 

Am 26. Mai 2019 fand in allen Ortsteilen des Amtes Gramzow die Kommunalwahl statt. Im Ortsteil Dreesch wurde Herr Eckhard Kittendorf zum Ortsvorsteher gewählt.

Aufgrund dessen, dass Herr Kittendorf seinen Sitz verloren hat, beschloss die Gemeindevertretung Grünow am 27.05.2021, dass gemäß § 91 Abs. 2

des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die Gemeindevertretung für den Rest der allgemeinen Wahlperiode einen neuen Ortsvorsteher wählt.

 

Somit sind jetzt alle Interessierten des Ortsteiles Dreesch aufgerufen, sich für die Funktion des Ortsvorstehers bis zum 02.07.2021, 12.00 Uhr

(Amt Gramzow, Wahlleiterin, Poststraße 25 in 17291 Gramzow) zu bewerben.

 

Zulässige Kandidaten sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und seit mindestens 3 Monaten im Ortsteil Dreesch den ständigen oder gewöhnlichen Aufenthalt haben) wählbar sind.

Wir möchten Sie bitten, sich in einem Anschreiben vorzustellen und darzulegen, welche Gründe Sie bewegen, die Funktion des Ortsvorstehers übernehmen zu wollen.

 

Anschließend wird die Gemeindevertretung Grünow alle Bewerber zu der Gemeindevertretersitzung am 22.07.2021 einladen und anhören sowie letztlich die Wahl des Ortsvorstehers nach § 40 BbgKVerf für den Ortsteil Dreesch vornehmen.

 

Der Ortsvorsteher hat die Aufgabe, den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde zu vertreten. Der Ortsvorsteher hat in den öffentlichen und

nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung ein aktives Teilnahmerecht, sofern Angelegenheiten des Ortsteiles berührt sind. Für seine Tätigkeit erhält der Ortsvorsteher eine monatliche Aufwandsentschädigung.

(Soweit in dieser Bekanntmachung Amtsbezeichnungen in männlicher Form enthalten sind, tritt bei weiblichen Personen die entsprechende weibliche Form an deren Stelle).

 

 

Ortmann

Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Grünow
Do, 03. Juni 2021

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