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öffentl. Auslegungen

Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung der Gemeindestraße „Stiller Winkel“ in Gramzow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gramzow hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am  04. Mai 2020 gemäß  § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBI.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBI.I/18, [Nr. 37], S. 3) die Absicht zur Teileinziehung nachfolgender Gemeindestraße beschlossen:

Verkehrsfläche:                     kommunale Straße „Stiller Winkel“

Straßenbaulastträger:           Gemeinde Gramzow

Die gemeindliche Straße „Stiller Winkel“ – Gemarkung Gramzow, Flur 12, Flurstück 31  – ist mit Pflaster befestigt.

Die vorgenannte Straße soll nach der Teileinziehung für den Fahrzeugverkehr wie folgt beschränkt werden:

VZ 220-40 „Einbahnstraße doppelseitig“ an der Einmündung K 7315 „Kirchstraße“

VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ an der Einmündung B 198 „Prenzlauer Straße“

Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Absicht zur Teileinziehung der o.g. Straße können Einwände schriftlich oder zur Niederschrift im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Gramzow – Poststraße 25 – 17291 Gramzow vorgebracht werden. Diese Absicht gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gramzow, 26.05.2020

                                                                                  

gez. Schulz                                                                                                                     

Amtsdirektor des Amtes Gramzow als                                                                                         Hauptverwaltungsbeamter

Anlage