4. Änderung des Flächennutzungsplans Zichow, hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow hat in ihrer Sitzung am 30.09.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Zichow (Vorlage-Nr. 0028/25) beschlossen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zichow“ (Vorlage-Nr. 0027/25) im Parallelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand bereits im Zeitraum vom 9. Oktober bis zum 9. November 2025 statt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Zichow.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 55 ha und umfasst die Flurstücke 68; 69; 75 sowie 78 in der Gemarkung Zichow in der Flur 7. Die Flächen werden bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt.
Die 4. Änderung des FNP bezieht sich nur auf den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Zichow“.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Zichow am 27.01.2026 wurde der Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst (Vorlage-Nr. 0003/26).
Die Unterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des FNP Zichow werden hiermit der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt.
Die zur Offenlage und Beteiligung vorgesehenen Unterlagen werden parallel auf dieser Internetseite unter: Verwaltung & Politik/ Bekanntmachungen sowie auf dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de bzw. https://diplan.brandenburg.de veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beim Amt Gramzow von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail, schriftlich per Post oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf können während des Zeitraums der Offenlegung abgegeben werden und sind an folgende Adressen zu richten:
Bau- und Ordnungsamt
Frau Hanisch
E-Mail:
Tel.: 039861 600 33
dr. braun & barth freie architekten dresden
Bürogemeinschaft für Architektur, Stadt- und Dorfplanung
E-Mail: me
Tel.: 0351 427 97 30
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Erarbeitung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
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